Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Pflege Testament

Die 3 Irrtümer:

1. Das betrifft nur Ältere. Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen…

2. Das macht mein Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Familie. Leider nein!

3. Wenn mein Ehepartner zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.

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 Video – Rechtliche Selbstbestimmung

Vorsorge – Dreieck – Lösungen