Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Pflege Testament
Die 3 Irrtümer:
1. Das betrifft nur Ältere. Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen…
2. Das macht mein Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Familie. Leider nein!
3. Wenn mein Ehepartner zum gerichtlichen Betreuer bestellt wird, ist alles bestens.
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Video – Rechtliche Selbstbestimmung
Vorsorge – Dreieck – Lösungen




